Hausarztvermittlungsfall
wenn Sie als Haus- oder Kinderarzt einen dringenden Termin bei uns vermitteln, erhalten Sie eine Vergütung von 15,05 Euro (131 Punkte). Dies ist möglich, wenn:
Die Behandlung spätestens am 4. Kalendertag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit beginnt,
oderDie Behandlung spätestens am 35. Kalendertag beginnt und eine Vermittlung durch die Terminservicestellen der KV oder eine eigenständige Terminvereinbarung unzumutbar oder medizinisch nicht angemessen war.
Die Entscheidung hierüber dokumentieren Sie in der Patientenakte. Ab dem 24. Kalendertag ist eine zusätzliche medizinische Begründung in der Abrechnungsdatei nötig (KVDT-Feld „Freier Begründungstext“, Feldkennung 5009).
Bitte teilen Sie den vermittelten Termin direkt Ihrem Patienten mit. Die Vergütung erfolgt unabhängig von der Terminanwahrnehmung. Mehrfache Zuschläge sind bei Vermittlungen zu unterschiedlichen Arztgruppen möglich, nicht jedoch, wenn der Patient im Quartal bereits bei einem Facharzt derselben Gruppe behandelt wurde.
Berechnungsgrundlage: Der Tag nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit gilt als erster Zähltag.
Vermittlungsfälle mit Zuschlag
GOP 03008 für Hausärzte
GOP 04008 für Kinder- und Jugendärzte
Die Angabe der BSNR des Überweisungsempfängers in der Abrechnungsdatei ist erforderlich (KVDT-Feldkennung 5003).
Unsere BSNR in Husum: 013204600
Beispiele möglicher Indikationen:
Verdacht auf Mammatumor, hochgradige pAVK, arterielle Embolie oder Hirntumor
Akute Bandscheibensymptomatik mit Parese
MRT nach Trauma, bei myotendinöser Verletzung, chronischer Dorsalgie oder positiver Tumoranamnese
CT bei Verdacht auf chronische Lungenarterienembolie
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Kontaktieren Sie uns unter 04841 660 1265 oder in der Online-Rezeption.
Ihr Team der Radiologie und Nuklearmedizin Nordfriesland